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06.04.2020 - 00:00

Gassi gehen in Zeiten von Corona

Unterschiede

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Gassi gehen weiterhin erlaubt ist, wenn man nicht unter Quarantäne steht oder infiziert ist. Solltet ihr nicht unter Quarantäne stehen, könnt ihr unter bestimmten Auflagen weiterhin mit eurem Hund nach draußen gehen.

Hier findet Ihr eine kleine Auflistung über die Regelungen ohne Quarantäne:

  • Nicht zu weit vom eigenen Heim entfernen
  • Max. zu zweit Gassi gehen
  • Hundewiesen mit mehreren Personen vermeiden

Wenn euer Hund dennoch viel Auslauf braucht und weite Strecken gewohnt ist, braucht ihr nicht unbedingt die Dauer der Spaziergänge einschränken, sondern nur die zurückgelegten Strecken.

Quarantäne

Kommen wir nun auf die Hundebesitzer zu sprechen, die unter Quarantäne stehen oder sogar infiziert sind.

Hier findet ihr die Punkte, die eingehalten werden müssen:

  • Die wichtigste Regel: Auf keinen Fall selbst Gassi gehen und das Haus verlassen!!!
  • Ihr könnt eurem Hund nach Möglichkeit im Garten etwas Freilauf gewähren
  • Fragt eure Freunde oder Nachbarn, ob sie die GassiTour für euch übernehmen können
  • Viele Freiwillige bieten derzeit auf verschiedenen Kanälen ihre Hilfe an, die ihr alternativ gerne beanspruchen könnt. Eine Notlösung ist auch ein Tierheim, wenn ihr niemanden finden solltet
  • Keinen direkten Kontakt zu den Personen, die mit dem Hund Gassi gehen

Wichtiger Hinweis: Viele von euch wissen es mit Sicherheit schon, aber wir möchten euch trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass Corona nicht von Tieren übertragen werden kann. Zudem können Tiere sich auch nicht mit dem Virus infizieren.

Ausgangsperre

Abschließend möchten wir mit euch noch über das Thema Ausgangssperre sprechen. In vielen Ländern, aber auch in einigen Bundesländern in Deutschland, herrscht bereits eine Ausgangssperre.


Wichtig zu wissen ist jedoch, dass ihr auch trotz Ausgangssperre weiterhin mit eurem Hund Gassi gehen könnt und das bitte alleine und ohne jeden Kontakt zu anderen Menschen. Regeländerungen im Vergleich zu Gebieten ohne Ausgangssperre gibt es also nicht.